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Seit langer Zeit wird Notaren besonderes Vertrauen bei der treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern entgegengebracht. Die Abwicklung von Zahlungen über ein Notaranderkonto hat den großen Vorteil, einseitige Vorleistungen zu vermeiden. Wer auf ein Notaranderkonto zahlt, gibt das Geld noch nicht endgültig aus der Hand. Der Notar nimmt die Auszahlung an die andere Vertragspartei erst dann vor, wenn sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt sind.
Diese Vorteile lassen sich anhand eines Kaufvertrages über eine Immobilie veranschaulichen: Je nach gewünschtem Einzugstermin zahlt der Käufer den Kaufpreis auf das speziell für diesen Fall eröffnete Notaranderkonto. Der Verkäufer hat damit bereits die Gewissheit, dass der Käufer die Finanzierung tatsächlich zustande bringt. Ausgezahlt wird der Kaufpreis aber erst dann, wenn alle Voraussetzungen dafür vorliegen, dass der Käufer lastenfreies Eigentum erwirbt.
Die Abwicklung von Zahlungen über ein Notaranderkonto kommt bei vielen Vertragsarten in Betracht (z.B. auch bei einem Kauf von Unternehmensbeteiligungen). Sie setzt allerdings aufgrund gesetzlicher Regelungen stets voraus, dass ein berechtigtes Sicherungsinteresse der Beteiligten besteht. Diese Voraussetzung haben wir in jedem Einzelfall zu prüfen.
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