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Zu unseren Kernaufgaben zählt die Beurkundung von Rechtsgeschäften. Viele besonders wichtige Angelegenheiten sind den Notaren gesetzlich als Beurkundungszuständigkeiten zugewiesen. Dies gilt etwa für den Erwerb von Immobilien, die Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen (Kapitalgesellschaften), den Abschluss von Eheverträgen und viele erbrechtliche Vorgänge. In diesen Arbeitsbereichen sind Erklärungen der Beteiligten nur wirksam, wenn sie von einem Notar beurkundet werden. Hierdurch möchte der Gesetzgeber die Beteiligten vor unüberlegten und möglicherweise nachteiligen Entscheidungen schützen.
Unsere Beurkundungstätigkeit ist jedoch nicht auf diese Geschäfte beschränkt. Die notarielle Urkunde hat auch in anderen Bereichen viele praktische Vorzüge. Dies liegt vor allem an der großen Erfahrung, die Notare in der Gestaltung von Verträgen und sonstigen Erklärungen haben. Wir schaffen maßgeschneiderte, klare und inhaltlich ausgewogene Regelungen, um Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten zu vermeiden. Falls es später ausnahmsweise doch zu einem Rechtsstreit kommen sollte, hat die notarielle Urkunde kraft Gesetzes eine besondere Beweiskraft hinsichtlich des Inhalts der getroffenen Vereinbarung und der Identität der Beteiligten.
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