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In einer Welthandelsmetropole wie Hamburg hat der internationale Rechtsverkehr auch für das Notariat traditionell eine besondere Bedeutung.
Häufig sind ausländische Privatpersonen oder ausländische Unternehmen an einer Urkunde beteiligt. Hier wird von uns beispielsweise erwartet, dass wir den ausländischen Güterstand zutreffend einordnen oder darüber Auskunft geben können, welche Vertretungsnachweise für ein ausländisches Unternehmen erforderlich sind. Dabei können wir auf umfangreiche praktische Erfahrungen zurückgreifen. In schwierigen Fällen leistet uns das Deutsche Notarinstitut Unterstützung.
Teilweise verlangen ausländische Behörden aus Sicherheitsgründen, dass ihnen gegenüber abzugebende Erklärungen notariell beglaubigt werden. Dies kann beispielsweise bei einem Antrag auf Registrierung einer bestimmten Marke der Fall sein. Meist soll dann auch eine formelle Anerkennung der Unterschrift des Notars durch die hierfür zuständigen Behörden erfolgen. Wir kümmern uns darum, alle erforderlichen Erklärungen und Dokumente für Sie zu besorgen.
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