Notariat
Notare
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Bei einer notariellen Beglaubigung überprüft der Notar die Identität der jeweiligen Person und bezeugt, dass eine Unterschrift tatsächlich von dieser stammt.

Häufig beschränkt sich die Mitwirkung des Notars allerdings nicht auf die Identitätsfeststellung. Da Beglaubigungen vor allem im Rechtsverkehr mit staatlich geführten Registern - insbesondere bei Grundbuchanträgen und Anmeldungen zum Handelsregister - erforderlich sind, erfüllt der Notar eine für die Praxis wichtige Mittlerfunktion zwischen den Beteiligten und dem Register. Oftmals wird der Notar beauftragt, die zu beglaubigende Handelsregisteranmeldung oder den zu beglaubigenden Grundbuchantrag auch zu entwerfen, damit das Register die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen vollständig und richtig erhält. Notare tragen durch diese Filterfunktion auch zur Entlastung der Justiz bei. Durch die zunehmende Ausbreitung des elektronischen Rechtsverkehrs wird die praktische Bedeutung der notariellen Mitwirkung noch verstärkt.

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