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In der heutigen Zeit wird es immer wichtiger, auch für Unglücksfälle und das Alter Vorsorge zu treffen. Das gilt nicht nur für die allgemeine Nachlassplanung und etwa für Immobilien oder Unternehmen. Daneben sind auch Vorkehrungen für die Vertretung, die Betreuung und eine Patientenverfügung zu bedenken.

Schon seit mehr als zehn Jahren reichen früher übliche kurze Generalvollmachten nicht mehr aus, wenn der Bevollmächtigte möglichst umfassend - insbesondere im Krankheits- und Unglücksfall - und auch gegenüber Ärzten und Pflegeeinrichtungen handeln und dem Willen des Vollmachtgebers Geltung verschaffen soll. Zudem sind Ehegatten und andere Familienangehörige nicht schon von Gesetzes wegen zur Vertretung berechtigt.

Wir nennen Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, nehmen Ihre Wünsche auf und entwerfen dann Urkunden, mit denen Sie und Ihre Vertrauenspersonen im Rahmen des rechtlich Möglichen das von Ihnen Gewollte erreichen können.

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